Sehr geehrte Damen und Herren
In diesem Newsletter erfahren Sie mehr über die Möglichkeit für Unternehmen ihre im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung entstandenen Ansprüche überprüfen zu lassen, über das wegfallende Solidaritätsprozent bei der Arbeitslosenversicherung, über den höheren Abzug bei der Kinderbetreuung ab 2023 und was es zu beachten gilt beim Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.
Ihr Pfister Treuhand Team
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