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PFISTER TREUHAND AG 

Sehr geehrte Damen und Herren

In diesem Newsletter erfahren Sie mehr über die Auskunfts- und Einsichtsrechte im neuen Aktienrecht ab 2023, über die mehrwertsteuerliche Betrachtung von Dienstleitungen im Ausland und über die Leibrenten.

Zudem freuen wir uns, Ihnen unsere neue Mitarbeitende vorzustellen.

Ausserdem verlosen wir 2 x 2 Tickets für den Anlass "Jazz am See".


Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Ihr Pfister Treuhand Team
Auskunfts- und Einsichtsrecht im neuen Aktienrecht ab 2023


Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Generalversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und von der Revisionsstelle Auskunft über Durchführung und Ergebnis ihrer Prüfung zu verlangen. 

In Gesellschaften, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, können Aktionäre, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, vom Verwaltungsrat schriftlich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Der Verwaltungsrat erteilt die Auskunft innert vier Monaten. Die Antworten des Verwaltungsrats sind zudem spätestens an der nächsten Generalversammlung zur Einsicht für die Aktionäre aufzulegen. 

Die Geschäftsbücher und die Akten können von Aktionären eingesehen werden, die zusammen mindestens 5% des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten. Der Verwaltungsrat gewährt die Einsicht innert vier Monaten nach Eingang der Anfrage. Die Aktionäre dürfen Notizen machen. 

Die Auskünfte müssen erteilt werden, soweit sie für die Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist und soweit keine Geschäftsgeheimnisse oder anderen schutzwürdigen Interessen der Gesellschaft gefährdet werden. Eine Verweigerung der Auskunft ist schriftlich zu begründen.

Unternehmungsberatung
Mehrwertsteuerliche Betrachtung von Dienstleistungs-Exporten


Erbringt ein Unternehmen Dienstleistungen im Ausland, so sind diese von der Mehrwertsteuer befreit. Sie müssen auf der Mehrwertsteuer-Abrechnung unter den Ziffern 200 und 221 deklariert werden, analog Warenexporten. Die Belege und Buchungen sind gut zu dokumentieren, mit genauen Leistungsbeschreibungen.

Als Schweizer Leistungserbringer empfiehlt es sich zu prüfen, ob die exportierte Dienstleistung im Land des Empfängers nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Werden zum Beispiel Beratungen an Geschäftskunden in EU-Staaten geleistet, wird davon ausgegangen, dass diese Kunden im Staat ihrer Ansässigkeit auch mehrwertsteuerpflichtig sind und deshalb die Bezugsteuer abrechnen. Werden die gleichen Leistungen an eine Privatperson oder an eine Institution, die nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, erbracht, muss der Schweizer Leistungserbringer selbst prüfen, ob er die erbrachte Dienstleistung nicht doch selbst im Staat des Kunden versteuern muss und dadurch dort mehrwertsteuerpflichtig wird. Für elektronische Dienstleistungen kennt die EU ein vereinfachtes Verfahren, dass OSS Abrechnungsverfahren, bzw. One-Stop-Shop.

Steuerberatung
Leibrente – was ist das?


Versicherungstechnisch unterscheidet man zwischen Zeit- und Leibrenten. Bei Zeitrenten wird verzinsliches Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitraums ratenweise und in gleichbleibenden Beträgen zurückbezahlt, aber ohne den wiederkehrenden Charakter einer Leibrente. Bei Leibrenten garantiert eine Versicherungsgesellschaft die Zahlung der vereinbarten Rente bis ans Lebensende der versicherten Person, auch wenn der einbezahlte Betrag aufgebraucht ist. Sie garantieren somit ein sicheres Einkommen bis ans Lebensende.

Meistens sind Leibrenten finanziell nicht interessant, denn nur wer sehr alt wird, erlebt so viele Rentenzahlungen, dass sich der Kauf der Versicherung gelohnt hat. Ein gutes Geschäft sind sie vor allem für die Versicherer.

Steuerlich lohnt sich eine Leibrente nicht, da die Prämie fast immer mit Geldern bezahlt wird, die bereits einmal versteuert wurden. 40% der regelmässigen Rentenzahlungen müssen bei einer Leibrente wiederum als Einkommen versteuert werden. Der um 60% reduzierte Steuersatz auf einer Leibrente ist entsprechend kein Vorteil, sondern sogar relativ hoch. Ob der Rückkaufswert einer Leibrente als Vermögen besteuert wird, hängt vom Wohnkanton und der Art der Leibrentenversicherung ab. 

Vorsorgeberatung
Aida Sela


Aida Sela arbeitet seit 2022 bei der Pfister Treuhand AG. Sie absolvierte ihre Ausbildung als Steuerfachangestellte in einem Steuerberatungsbüro in Bayern. Bei Pfister Treuhand AG unterstützt sie unsere Kunden vor allem in den Bereichen Steuererklärungen, Buchhaltung und Personaladministration. Mehr Informationen zu Aida Sela finden Sie hier.

Verlosung Tickets "Jazz am See" 


Auch dieses Jahr unterstützt Pfister Treuhand AG den Anlass Jazz am See in Greifensee.

Für den Abend vom Donnerstag 22. September 2022 verlosen wir zweimal zwei Tickets. Freuen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend.

Bitte melden Sie sich bis 15. September 2022 bei Luana Michels, wenn Sie dabei sein möchten. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.

Jetzt teilnehmen!

Bankstrasse 4 – CH-8610 Uster
Kronengässchen 3 – CH-8200 Schaffhausen
 
Tel. +41 44 905 19 19

 
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