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PFISTER TREUHAND AG 

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute gibt es etwas zu feiern und zwar unseren 30. Geburtstag! Was im Sommer 1992 als Einzelfirma begann, ist über die Jahre zu einem national und international tätigen Treuhandunternehmen herangewachsen. Ob Buchführungs- oder Steuerfragen, ob Wirtschaftsprüfung, Personalmanagement oder Unternehmensberatung: Pfister Treuhand steht seit 30 Jahren für fachkundige Betreuung und unkomplizierte Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
 
Herzlichen Dank für das Vertrauen und die Treue! Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.


Ihr Pfister Treuhand Team
SECO ermöglicht Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung


Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung abgerechnet haben, können ein Gesuch auf Überprüfung ihrer Ansprüche für diesen Zeitraum stellen. Aufgrund eines Bundesratsentscheids kann für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil geltend gemacht werden. Unternehmen können ab dem 7. Juli 2022 entsprechende Gesuche via eService auf dem Portal arbeit.swiss einreichen.
 
Die betroffenen Unternehmen werden ab Ende Juni 2022 vom SECO per Brief darüber informiert, wie sie ein Gesuch konkret stellen können und welche Informationen dafür einzureichen sind.

Informationen Personalmanagement
Buchführung der Kassenbestände – was ist korrekt?
 

Kasseneinnahmen und -ausgaben sollten grundsätzlich täglich oder wöchentlich erfasst und alle Belege abgelegt werden. Für jede Buchung muss ein Beleg vorliegen. Die Aufzeichnungen des Kassenbuchs dürfen gemäss Steuerverwaltung nicht ver­änderbar sein, deshalb darf das Kassenbuch nicht ausschliesslich in Excel geführt werden.
 
Regelmässig ist ein Kassensturz durchzuführen, mit dem ermittelt wird, ob der tatsächliche Bargeldbestand mit dem Kassenbuch übereinstimmt. Kassenzettel für Beträge bis CHF 400 (inklusive Steuer) müssen keine Angaben über den Empfänger enthalten. Das gleiche gilt für Coupons von Registrierkassen.
 
Eine Kasse darf in der Buchhaltung nie negativ sein. Bei einem negativen Saldo gehen die Steuerbehörden davon aus, dass nicht sämtliche Umsätze verbucht wurden und rechnen diesen Umsatz entsprechend auf.

Informationen Treuhand
Was hat es mit einem unterjährigen Abschluss auf sich?
 

Ein Unternehmen ist nicht immer über das ganze Jahr gleich ausgelastet. Saisonale Schwankungen gehören dazu. So kann es sinnvoll sein, sich über den passenden Zeitpunkt des Abschlussstichtages Gedanken zu machen. Ein typisches Beispiel sind Wintersportanlagen: der 31. Dezember ist in der Saisonmitte und wird selten als Bilanzstichtag gewählt.

Ein Geschäftsjahr muss in der Regel 12 Monate umfassen, jedoch nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Grundsätzlich ist jedes Datum als Abschluss­stichtag zulässig. Ein passender Abschlussstichtag kann bei der Gründung gewählt werden. Ein Wechsel zu einem anderen Abschlussdatum ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Auf die Buchführung hat die Wahl des Abschlussstichtages Einfluss: Je weniger Geschäftstätigkeit an einem Bilanzstichtag das Unternehmen hat, desto einfacher sind die Abgrenzungen vorzunehmen. Nicht jeder Stichtag ist passend: Für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sollte das Geschäftsjahr mit einem Quartal enden. Andernfalls erschweren zusätzliche Abgrenzungen den Abschluss. Ebenfalls führen die Löhne und Sozialversiche­rungsabrechnungen zu mehr Aufwand, da sie an das Kalenderjahr gebunden sind.

Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft


Der Bundesrat hat entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen werden für alle Todesfälle ab 1. Januar 2023 Anwendung finden. Dies unabhängig davon, ob bereits vor Inkrafttreten der Revision ein Testament verfasst oder ein Erbvertrag abgeschlossen wurde.

Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Neu gilt:

  • Reduktion des Pflichtteils der Nachkommen auf ½ ihres gesetzlichen Erbteils
  • Abschaffung des Pflichtteils der Eltern
Der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten/des eingetragenen Partners bleibt un­verändert bei ½ seines gesetzlichen Erbteils.
 

 
Nach der Erbrechtsrevision bleiben die bisherigen Testamente und Erbverträge gültig, was im Einzelfall zu heiklen Fragen führen kann. Insbesondere dann, wenn bestimmte Formulierungen in der Nachlassplanung darauf schliessen lassen, dass die Erblasserin bzw. der Erblasser unter revidiertem Recht anders verfügt hätte.
 
Jetzt bietet sich die Gelegenheit, seine Nachlassplanung zu überdenken und anzupassen.

 
Informationen Privatkunden

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Kronengässchen 3 – CH-8200 Schaffhausen
 
Tel. +41 44 905 19 19

 
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