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PFISTER TREUHAND AG 

Sehr geehrte Damen und Herren

In diesem Newsletter erfahren Sie unter anderem mehr über das neue Aktienrecht ab 2023, über die Frage zum Verjähren von Ferienguthaben und Homeoffice im Ausland.

Zudem freuen wir uns, Ihnen unsere neuen Mitarbeitenden vorzustellen.


Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Ihr Pfister Treuhand Team
Neues Aktienrecht ab 1. Januar 2023: Was gibt es zu tun? 


Ab Januar 2023 treten neue Vorschriften in Kraft. Die folgenden Punkte sollten bereits jetzt angepackt und eventuelle Massnahmen ergriffen werden:

Überprüfung der Statuten und Reglemente
Bereits existierende Statuten nutzen die Flexibilität des neuen Rechts oft nicht aus oder enthalten Bestimmungen, die dem neuen Recht nicht entsprechen. Bis zum 1. Januar 2025 hat das Unternehmen Zeit, die Statuten dahingehend anzupassen. Es ist ratsam, sich jetzt mit den Anpassungen zu beschäftigen.

Planung der Generalversammlung 2023
Ab 1. Januar 2023 sind digitale Technologien bei der Durchführung von Generalversammlungen erlaubt. Generalversammlungen können via Videokonferenz und an verschiedenen Orten oder im Ausland abgehalten werden, sofern die Ausübung der Aktionärsrechte nicht erschwert wird. Universalversammlungen können neu elektronisch oder in Schriftform durchgeführt werden. Um virtuelle Generalversammlungen und solche im Ausland durchzuführen, müssen die Statuten bereits 2022 angepasst werden.

Unternehmungsberatung
Verjähren Ferienguthaben von Mitarbeitenden?


Das Bundesgericht hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass Ferien nicht verwirken, wenn sie von einem Mitarbeitenden nicht im Dienstjahr, in welchem sie anfallen, bezogen werden. Nicht bezogene Ferienguthaben verjähren nach fünf Jahren. Die Fälligkeit der Ferien tritt am letzten Tag ein, an dem die restlichen nicht bezogenen Ferientage noch während dem laufenden Dienstjahr bezogen werden könnten und ist für jedes Dienstjahr erneut zu bestimmen.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Mitarbeitende seine Ferien bezieht und ist verantwortlich, wenn der Anspruch bei Nichtbezug viel später geltend gemacht wird.

Personaladministration
Steuerliche Folgen vom Homeoffice im Ausland


Homeoffice ist weit verbreitet. Doch wie sieht es steuerlich aus, wenn der Mitarbeitende im Ausland für das in der Schweiz ansässige Unternehmen arbeitet?

Die sogenannte "Monteurklausel", oder auch "183-Tage-Regel" regelt die kurzfristige Mitarbeiterentsendung in einen anderen Staat. Hält sich der Mitarbeitende weniger als 183 Tage im Gastland auf und wird sein Lohn vom Unternehmen in der Schweiz bezahlt, so wird er nur von der Schweiz besteuert. In den 183 Tagen sind alle Aufenthaltstage inbegriffen, also auch Krankheits- und Ferientage und Wochenenden.

Bei jedem Staat ist der Einzelfall zu prüfen, da manchmal das Doppelbesteuerungsabkommen nicht reicht.

Steuerberatung
Fabio Nespolo

Fabio Nespolo arbeitet seit 2022 bei der Pfister Treuhand AG. Er studiert zur Zeit noch Banking and Finance an der Universität Zürich.

Bei Pfister Treuhand AG unterstützt er unsere Kunden vor allem in den Bereichen Kundenbuchhaltungen, Treuhand, Revisionen und Personaladministration.

Mehr Informationen zu Fabio Nespolo finden Sie hier.

Luana Michels

Luana Michels arbeitet seit 2022 bei der Pfister Treuhand AG. Nach ihrem Maturaabschluss war sie vorwiegend als Assistentin in diversen Anwaltskanzleien tätig, unter anderem im Bereich Steuern und im HR.

Bei Pfister Treuhand AG ist sie am Empfang für diverse administrative Aufgaben zuständig.

Mehr Informationen zu Luana Michels finden Sie hier.


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